Legale und illegale Suchtmittel – Jürgen Höller von der Kripo Passau klärt auf

Sucht ist kein Phänomen von Großstädten oder Randgruppen. Jeder kann in diesen Teufelskreis geraten – auch oder vielleicht gerade in der Grenzregion Bayerischer Wald.  Im Rahmen der schulischen Präventionsarbeit referierte daher Kriminalhauptkommissar Jürgen Höller aus Passau vor den 9. Klassen des Johannes-Gutenberg-Gymnasiums. Sein Ziel ist es, Zusammenhänge zu vermitteln und fundierte Informationen zu geben, um bei Heranwachsenden ein Problembewusstsein hinsichtlich legaler und illegaler Drogen zu schaffen.

Zunächst ging er auf die sogenannten legalen Suchtmittel wie Alkohol, Nikotin, Medikamente und Schnüffelstoffe ein. Das Einstiegsalter sei bei den beiden erstgenannten mit 10-14 Jahren sehr niedrig und die Gefahr einer lebenslangen Abhängigkeit extrem hoch. 200.000 Tote jedes Jahr und zahlreiche Erkrankungen wie etwa das „Raucherbein“ seien die Folgen übermäßigen Konsums.

Besonderes Augenmerk legte der Kriminalhauptkommissar auf eine Modeerscheinung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Nicopods oder Nikotinbags bzw. Snus. Höller warnte eindringlich vor diesen Tabakprodukten und betonte die damit verbundenen erheblichen gesundheitlichen Risiken.  Er verwies darauf, dass diese Präparate eine große Menge Nikotin enthielten und hohes Suchtpotenzial hätten.

Auch der Missbrauch von Medikamenten darf laut Höller nicht bagatellisiert werden. Von den ca. 800.000 Abhängigen deutschlandweit würden besonders häufig Schmerz- und Schlafmittel konsumiert.

Im zweiten Teil seines Vortrags klärte der Kriminalbeamte die Schüler/innen über zahlreiche illegale Suchtmittel auf, wobei er die theoretischen Fakten immer wieder anhand von Fallbeispielen aus der täglichen Polizeiarbeit veranschaulichte: 

Marihuana (Cannabis): Die Droge gilt als Einstiegsdroge, trotzdem wird der Konsum häufig verharmlost. Die Gefahr psychischer Abhängigkeit und dauerhafter Hirnschädigungen sind vor allem bei Jugendlichen besonders hoch.

Neue psychoaktive Stoffe (NpS) z.B. Kräutermischungen: Ihnen sind synthetische, zum Teil wenig erforschte Wirkstoffe zugesetzt, wodurch das Gesundheitsrisiko unkalkulierbar wird. NpS werden meist über das Darknet vertrieben und beschafft.

LSD gehört zu den Halluzinogenen und führt bei den Konsumenten zu Wahnvorstellungen („Horrortrips“), Depressionen und suizidalen Handlungen.

Liquid Ecstasy, GHB: Diese auch als K.O.-Tropfen bekannte Substanz wird vor allem von Raub- und Sexualstraftätern gebraucht, um ihre potenziellen Opfer wehrlos zu machen. Höller appellierte in diesem Zusammenhang vor allem an die Mädchen, beim „Weggehen“ niemals ihre Getränke unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Wenn der Verdacht besteht, dass man GHB-Opfer geworden ist, sollte schnellstens ein Krankenhaus aufgesucht und die Polizei verständigt werden.

Ecstasy und Crystal Meth – Synthetische Drogen: Crystal gilt auf Grund der sofortigen Abhängigkeit als „Horrordroge“. Gelockt wird häufig mit einer kostenlosen Probe. Folge ist eine vollkommene Zentrierung auf die Droge bzw. deren Beschaffung. Alles andere wird unwichtig. Betroffene klagen zudem über den Verlust jeglichen Schmerzgefühls sowie einen massiven körperlichen und geistigen Verfall. Davon wieder loszukommen, gelingt den allerwenigsten.

Gebannt und interessiert folgten die Schüler/innen den Ausführungen Höllers, die eine tolle Mischung aus informativen Inhalten, eindrucksvollen Schilderungen polizeilicher Arbeit und bildlicher Veranschaulichung mittels Power-Point und Filmausschnitten boten.

OStR Nußer